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   BVerwG, 26.06.1974 - VII C 45.72   

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BVerwG, 26.06.1974 - VII C 45.72 (https://dejure.org/1974,1144)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1974 - VII C 45.72 (https://dejure.org/1974,1144)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1974 - VII C 45.72 (https://dejure.org/1974,1144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Genehmigung einer privaten Urnenbegräbnisstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1974 - VII C 45.72
    Selbst wenn dies der Fall wäre, würde das allein nicht die Verfassungswidrigkeit des § 764 II 11 ALR zur Folge haben und damit die generelle Gültigkeit dieser Vorschrift in Frage stellen, sondern nur zur Freistellung vom Friedhofszwang im Einzelfall des Klägers führen (vgl. ebenso für die Eidespflicht von Zeugen im gerichtlichen Verfahren BVerfGE 33, 23 [30, 32]; vgl. ferner BVerfGE 32, 98 [108]).

    Die Bestattung auf einem öffentlichen Friedhof als solche ist ohne religiösen Bezug (vgl. ebenso für den ohne religiöse Beteuerung geleisteten Eid BVerfGE 33, 23 [27]); auch wenn in früherer Zeit die Bestattung auf öffentlichen Friedhöfen zumindest auch religiös motiviert gewesen ist, kann kein ernsthafter Zweifel bestehen, daß das Bestattungswesen heute säkularisiert und nicht mehr bekenntnismäßig motiviert ist, ebensowenig wie dies beim ohne religiöse Beteuerung geforderten und geleisteten Eid der Fall ist.

    Die persönliche Entscheidung muß also einen gewissen Mindestrang erreichen; dies folgt auch daraus, daß der Staat in Vollziehung der Garantie des Grundrechts lediglich eine Ausnahme von einem gültigen Gesetz zuläßt, um einen "unausweichlichen, den Betroffenen in seiner geistig-sittlichen Existenz als autonome Persönlichkeit berührenden Konflikt zwischen staatlichem Gebot und Glaubensgebot zu lösen" (BVerfGE 33, 23 [32]; vgl. auch E.-W. Böckenförde in VVDStRL 28, 33 [69] und Maunz-Dürig-Herzog, Kommentar zum Grundgesetz, 3. Aufl. 1973 RdNr. 149 zu Art. 4 GG).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1974 - VII C 45.72
    Der grundsätzliche Friedhofszwang und der damit verbundene Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit - hier in die Freiheit, Art und Ort der Bestattung zu bestimmen - steht inhaltlich mit der Verfassung in Einklang; er ist durch legitime öffentliche Interessen (BVerfGE 20, 150 [159]), durch überwiegende Gründe des Gemeinwohls (BVerfGE 18, 315 [327]; 21, 245 [249]) gerechtfertigt.

    Allerdings müssen, je mehr der gesetzliche Eingriff elementare Äußerungsformen der menschlichen Handlungsfreiheit berührt, um so sorgfältiger die zu seiner Rechtfertigung vorgebrachten Gründe gegen den grundsätzlichen Freiheitsanspruch des Bürgers abgewogen werden (vgl. BVerfGE 17, 306 [314]; 20, 150 [159]).

    Im Gegensatz zu Vorschriften, die die an sich nicht verbotene Ausübung von Freiheitsrechten lediglich vorläufig untersagen bis zur Erteilung einer behördlichen Erlaubnis, auf die unter den gesetzlich umschriebenen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht, verbietet § 764 II 11 ALH - und zwar (im Gegensatz zu den im Sammlungsgesetz ausgesprochenen Verboten; vgl. BVerfGE 20, 150 [157]) zulässigerweise - Erd- und Feuerbestattungen außerhalb von Friedhöfen für den Regelfall, ohne für diesen Regelfall eine Erlaubnis vorzusehen oder vorsehen zu müssen.

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1974 - VII C 45.72
    Vorstellungen, die mit dem Tode und seiner Bewältigung und damit mit den "letzten Dingen" zusammenhängen, können durchaus auf religiöser oder weltanschaulicher Grundlage bekenntnishaft geprägt und für die Wahl von Bestattungsort und -art ausschlaggebend sein; diese läßt sich daher ebensowenig wie etwa eine karitative Tätigkeit (vgl. BVerfGE 24, 236 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvR 241/66]) generell vom Schutzbereich des Art. 4 GG ausschließen, dies um so weniger, als das Grundrecht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit extensiv ausgelegt werden muß (vgl. BVerfGE 24, 236 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvR 241/66] [246]; 35, 366 [376]).

    Dementsprechend hat sich das Bundesverfassungsgericht für das Grundrecht der freien Religionsausübung des Art. 4 Abs. 2 GG nicht mit der Berufung auf den religiösen Charakter einer karitativen Sammlung begnügt, sondern bestimmte nachprüfbare (objektivierte) Voraussetzungen aufgestellt (BVerfGE 24, 236 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvR 241/66] [249 f.]).

  • BVerfG, 17.07.1973 - 1 BvR 308/69

    Kreuz im Gerichtssaal

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1974 - VII C 45.72
    Vorstellungen, die mit dem Tode und seiner Bewältigung und damit mit den "letzten Dingen" zusammenhängen, können durchaus auf religiöser oder weltanschaulicher Grundlage bekenntnishaft geprägt und für die Wahl von Bestattungsort und -art ausschlaggebend sein; diese läßt sich daher ebensowenig wie etwa eine karitative Tätigkeit (vgl. BVerfGE 24, 236 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvR 241/66]) generell vom Schutzbereich des Art. 4 GG ausschließen, dies um so weniger, als das Grundrecht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit extensiv ausgelegt werden muß (vgl. BVerfGE 24, 236 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvR 241/66] [246]; 35, 366 [376]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat weiter in dem Gerichtskreuz-Beschluß (BVerfGE 35, 366 [BVerfG 17.07.1973 - 1 BvR 308/69] [376]) die Behauptung der Verletzung der Glaubensfreiheit nicht genügen lassen, sondern betont, die Beschwerdeführer hätten dargelegt, daß für sie der Zwang zum "Verhandeln unter dem Kreuz" eine "unzumutbare, innere Belastung" darstelle, und dazu "ernstliche, einsehbare Erwägungen vorgetragen".

  • BVerwG, 08.11.1963 - VII C 148.60

    Gemeinde darf dunkle polierte Grabsteine nicht allgemein verbieten

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1974 - VII C 45.72
    Der Senat hat dementsprechend in ständiger Rechtsprechung betont, die würdige Totenbestattung sei nach allgemeiner Auffassung eine öffentliche Aufgabe (vgl. z.B. BVerwGE 11, 68 [BVerwG 08.07.1960 - VII C 123/59]; 17, 119 [BVerwG 07.11.1963 - V C 41/59][120]; 25, 364 [366]) mit der Folge, daß diese staatliche Pflicht zur Benutzung der vorhandenen Friedhöfe zwinge (BVerwGE 25, 364 [366]).

    Einmal nämlich muß - wie der Senat in ständiger Rechtsprechung anerkennt - gerade angesichts der Freiheitsgewährleistung des Art. 2 Abs. 1 GG den individuellen Wünschen hinsichtlich Bestattungsart, - formen und - feierlichkeiten, Grabstäfcengestaltung, Grabpflege und Totengedenken auch auf öffentlichen Friedhöfen Rechnung getragen werden (vgl. z.B. BVerwGE 17, 119 [120 f.]; 25, 364 [369]).

  • BVerwG, 16.12.1966 - VII C 45.65

    An den Friedhöfen bestehende Nutzungsverhältnisse als öffentliche

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1974 - VII C 45.72
    Der Senat hat dementsprechend in ständiger Rechtsprechung betont, die würdige Totenbestattung sei nach allgemeiner Auffassung eine öffentliche Aufgabe (vgl. z.B. BVerwGE 11, 68 [BVerwG 08.07.1960 - VII C 123/59]; 17, 119 [BVerwG 07.11.1963 - V C 41/59][120]; 25, 364 [366]) mit der Folge, daß diese staatliche Pflicht zur Benutzung der vorhandenen Friedhöfe zwinge (BVerwGE 25, 364 [366]).

    Einmal nämlich muß - wie der Senat in ständiger Rechtsprechung anerkennt - gerade angesichts der Freiheitsgewährleistung des Art. 2 Abs. 1 GG den individuellen Wünschen hinsichtlich Bestattungsart, - formen und - feierlichkeiten, Grabstäfcengestaltung, Grabpflege und Totengedenken auch auf öffentlichen Friedhöfen Rechnung getragen werden (vgl. z.B. BVerwGE 17, 119 [120 f.]; 25, 364 [369]).

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1974 - VII C 45.72
    Eine extensive Interpretation des Art. 4 GG - extensiv hinsichtlich der Rechtsfolgen - schließt nämlich die Notwendigkeit ein, bei den tatsächlichen Voraussetzungen strenge Anforderungen zu stellen und den Rang einer Gewissens-, Glaubens- oder Bekenntnisentscheidung (vgl. BVerfGE 34, 165 [195]) sowie ein Mindestmaß von Nachprüfbarkeit zu verlangen.
  • BVerwG, 12.12.1972 - I C 30.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1974 - VII C 45.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Anerkennung von Gewissensgründen für die Verweigerung des ärztlichen Notfalldienstes von ihrer Objektivierbarkeit abhängig gemacht (BVerwGE 41, 261 [BVerwG 12.12.1972 - I C 30/69] [268]) und im Anschluß daran eine solche Objektivierbarkeit für die Glaubensüberzeugung verlangt, die den Schulbesuch am Samstag ablehnte (BVerwGE 42, 128 [BVerwG 17.04.1973 - VII C 38/70] [132]).
  • BVerwG, 17.04.1973 - VII C 38.70

    Abwägung zwischen den schulischen Nachteilen der Unterrichtsversäumnis und den

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1974 - VII C 45.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Anerkennung von Gewissensgründen für die Verweigerung des ärztlichen Notfalldienstes von ihrer Objektivierbarkeit abhängig gemacht (BVerwGE 41, 261 [BVerwG 12.12.1972 - I C 30/69] [268]) und im Anschluß daran eine solche Objektivierbarkeit für die Glaubensüberzeugung verlangt, die den Schulbesuch am Samstag ablehnte (BVerwGE 42, 128 [BVerwG 17.04.1973 - VII C 38/70] [132]).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1974 - VII C 45.72
    Dem kann nicht entgegengehalten werden, das Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG wirke nach dem Tode nicht fort (vgl. BVerfGE 30, 173 [194]).
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

  • BVerwG, 26.06.1974 - VII C 36.72

    Friedhofszwang für Feuerbestattungen

  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

  • BVerwG, 08.07.1960 - VII C 123.59

    Nachträgliche Befristung eines Nutzungsrechts an einer Sondergrabstelle

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

  • BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62

    Verfassungsmäßigkeit der Zwangspflegschaft

  • StGH Hessen, 03.07.1968 - P.St. 470

    Bestattung der Aschenreste auf Privatgrundstück - zur Verletzung der Grundrechte

  • BVerwG, 07.11.1963 - V C 41.59

    Entstehen einer Erledingungsgebühr bei Rücknahme eines Rechtsmittels gegen ein

  • VG Minden, 27.06.2022 - 10 K 3582/19
    S. 7; s.a. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1974 - VII C 45.72 -, juris Rn. 18 -, voluntative Ermessenselement prägend, welches die Prüfung der erheblichen Ursachen vollständig vereinnahmt.

    Beide Normen statuieren (auch) für die Beisetzung von Urnen Ausnahmevorschriften vom allgemeinen Friedhofszwang - vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1974 - VII C 45.72 -, juris Rn. 20 - und stellen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Wesentlichen identische Voraussetzungen auf.

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